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ÜBER UNS
Das Team hinter Ihrer Forderung.
Fachanwalt für Medizinrecht mit einem eingespielten Team, das weiß,
wie medizinisches Forderungsmanagement wirklich funktioniert.
Seit 1998, ausschließlich auf Leistungserbringerseite.

Jörg Paßmann
Fachanwalt für Medizinrecht
Jörg Paßmann – Fachanwalt für Medizinrecht
Ich bin Jörg Paßmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht mit Kanzleisitz in Köln. Gemeinsam mit meinem Team verfüge ich über Erfahrung aus mehreren tausend Mandaten im medizinischen Forderungsrecht konsequent, zügig und ausschließlich auf Leistungserbringerseite.
Was uns von anderen unterscheidet: nicht die Breite unseres Angebots, sondern die Tiefe unserer Spezialisierung. Wir kennen die typischen Einwände von Schuldnern, die spezifischen Abrechnungsstrukturen von Arztpraxen, MVZ und Kliniken und wir wissen, wie man Honorarforderungen konsequent durchsetzt.

Zum 01.01.2026 hat sich die gerichtliche Zuständigkeit grundlegend verschoben: Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, und damit auch die gerichtliche Durchsetzung von Honorarforderungen, gehören seither unabhängig vom Streitwert vor das Landgericht. Für die streitige Durchsetzung besteht damit Anwaltszwang. Ich vertrete medizinische Leistungserbringer seit 1998 vor den Amts‒, Land‒ und Oberlandesgerichten in Deutschland und bin auf diese Verfahren eingestellt.
⚖ Fachanwalt für Medizinrecht
📍 Kanzlei Köln
🗓 Seit 1998
🎯 100% Leistungserbringerseite
📋 Spezialisiert seit 2018
Werdegang & Spezialisierung
Seit 1998
Rechtsanwalt & Prozessvertretung

Seit der Zulassung als Rechtsanwalt vertrete ich Mandanten vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Fachanwaltstitel
Fachanwalt für Medizinrecht

Der Fachanwaltstitel für Medizinrecht wird von der Rechtsanwaltskammer vergeben und setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Medizinrecht voraus.

Ab 2018
Vollspezialisierung Forderungsmanagement

Konsequente Fokussierung auf das medizinische Forderungsmanagement – außergerichtlich, gerichtlich und vollstreckungsrechtlich. Erfahrung aus mehreren tausend Mandaten.

Ab 01.01.2026
Neue Landgerichtszuständigkeit

Seit der Gesetzesänderung sind Honoraransprüche aus Heilbehandlungen den Landgerichten zugewiesen. Anwaltszwang gilt. Wir sind auf diese Verschiebung vollständig vorbereitet.

Unsere Haltung
🎯
Klarheit statt Versprechen

Wir sagen unseren Mandanten, was realistisch ist – auch wenn das bedeutet, von einem Verfahren abzuraten. Ehrliche Einschätzungen schützen vor unnötigen Kosten und Enttäuschungen.

Konsequenz bis zum Ende

Wenn wir ein Mandat übernehmen, führen wir es konsequent durch – von der ersten Mahnung bis zur letzten Vollstreckungsmaßnahme. Halbherziges Vorgehen ist keine Option.

🤝
Verlässlichkeit als Grundlage

Unsere Mandanten sollen sich auf uns verlassen können. Das bedeutet: schnelle Reaktionszeiten, regelmäßige Updates und transparente Kommunikation – ohne juristische Überforderung.

Überzeugen Sie sich selbst.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir analysieren Ihre Situation und melden uns innerhalb von 24 Stunden an Wochenenden und Feiertagen am nächsten Werktag.