wie medizinisches Forderungsmanagement wirklich funktioniert.
Seit 1998, ausschließlich auf Leistungserbringerseite.
Seit der Zulassung als Rechtsanwalt vertrete ich Mandanten vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Der Fachanwaltstitel für Medizinrecht wird von der Rechtsanwaltskammer vergeben und setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Medizinrecht voraus.
Konsequente Fokussierung auf das medizinische Forderungsmanagement – außergerichtlich, gerichtlich und vollstreckungsrechtlich. Erfahrung aus mehreren tausend Mandaten.
Seit der Gesetzesänderung sind Honoraransprüche aus Heilbehandlungen den Landgerichten zugewiesen. Anwaltszwang gilt. Wir sind auf diese Verschiebung vollständig vorbereitet.
Wir sagen unseren Mandanten, was realistisch ist – auch wenn das bedeutet, von einem Verfahren abzuraten. Ehrliche Einschätzungen schützen vor unnötigen Kosten und Enttäuschungen.
Wenn wir ein Mandat übernehmen, führen wir es konsequent durch – von der ersten Mahnung bis zur letzten Vollstreckungsmaßnahme. Halbherziges Vorgehen ist keine Option.
Unsere Mandanten sollen sich auf uns verlassen können. Das bedeutet: schnelle Reaktionszeiten, regelmäßige Updates und transparente Kommunikation – ohne juristische Überforderung.